Rechtliches

 

Der Einsatz von Multikoptern wurde per 1. Januar 2014 gesetzlich neu geregelt und bedarf einer Zulassung durch die Austrocontrol. Das Zulassungsverfahren orientiert sich nach Betriebssicherheit und Aufbau des Multikopters, sowie Qualifikation des Piloten.

Daraus ergeben sich vier unterschiedliche Einsatzgebiete:

Angefangen von Einsatzgebiet 1 (unbesiedelt-ausser dem Piloten keine Menschen im Umkreis, keinerlei Bebauung, wie z.B. Strohhütten) bis zum Einsatzgebiet 4 (dicht besiedeltes Gebiet)

Das Einsatzgebiet 4 beginnt beim Ortskern einer Marktgemeinde und endet in der Großstadt.

! Wichtig ! Vergewissern Sie sich, bei der Einholung Ihrer Angebote, dass der Anbieter auch jene Zulassung entsprechend Ihrer Wünsche hat. Eine Zulassung von der Austrocontrol bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Anbieter auch innerhalb eines Ortsgebietes fliegen darf. Hat der Multikopter z.B. keine Redundanzelektronik wird keine Betriebsbewilligung für Gebiete ausgestellt, wo sich Gebäude befinden oder sich Personen aufhalten.

 

Auszug aus dem Luftfahrtgesetz:

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1

§ 24f. (1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten

1.auch in einem Umkreis von mehr als 500m und/oder

2.gegen Entgelt oder gewerblich oder zu einem anderen als in §24c Abs. 1 Z2 genannten Zwecke betreiben werden.

(2) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden…..

§ 24h. Die im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt erforderlichen Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen für Flugmodelle sowie unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde mittels Lufttüchtigkeits- oder Betriebstüchtigkeitshinweisen vorzuschreiben und in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen. Dabei sind insbesondere die Art und der Umfang der zur Feststellung der Lufttüchtigkeit erforderlichen Überprüfungen, die Kennzeichnung, die Ausrüstungserfordernisse sowie die für den Betrieb erforderliche Befähigung für den Piloten festzulegen. Diese Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweise sind von den Betreibern der Flugmodelle sowie den Haltern der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1 zu beachten und einzuhalten.

Sobald gem. § 24c Abs.1 Z2 der Flug nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst stattfindet ist dieser als Luftfahrzeug Klasse 1 zu qualifizieren. Egal ob Privat oder gewerblich, egal ob Vermessungs-,Foto-, oder Filmflug.

Phoenixpix hat eine Zulassung für Einsatzgebiet 4. Diese wird schon in einer Marktgemeinde benötigt und reicht bis zu Flügen in dicht besiedeltem Gebiet wie beispielsweise Hauptstädte.

einsatzgebiet4